Der Fotojournalist
Fotojournalist Harry Härtel Chemnitz.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Bild- und Textbeiträge.
Geliefertes
Material bleibt stets Eigentum des Pressefotografen Harry Härtel.
Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die bestellte Nutzungsart überlassen.
Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung
des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den
nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Auch für
Lieferungen ins Ausland gilt internationales Urheberrecht.
Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials
ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang
der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik “Hinweis” gilt ergänzend.
Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.
Honorar ist sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens
einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist. Bei
Tageszeitungen akzeptieren wir deren monatliche Abrechnungstermine.
Hat der Besteller von Auftragsprojekten nicht innerhalb
von zwei Wochen nach der Lieferung die Annahme erklärt, kann das Material ohne
weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen
Vereinbarungen die Bestimmungen der deutschen und internationalen
Urheberrechtsgesetze.
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten
Zweck, Ausgabe, Sprachraum, und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute
Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts
ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Pressefotografen Harry Härtel
erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der
Werbung.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des
Pressefotografen Harry Härtel auch dann nicht übertragen werden, wenn die
Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der
Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs.3 UrhG). Diese
Klausel ist als gesonderte Vereinbarung Gem.§ 34 Abs.4 UrhG anzusehen.
Exklusivrechte und Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden.
Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von
Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige schriftliche
Zustimmung des Pressefotografen Harry Härtel nicht erfolgen.
Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung
des Pressefotografen Harry Härtel nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert
oder sonst elektronisch verwertet bzw. bearbeitet werden. Insbesondere sind verfälschende
oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen
nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch
sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des
Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Das Material darf nur
redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und
nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze
des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen
sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.
Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets
verlangt, und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des
Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen
nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag
entnehmen lässt.
Die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist
die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte nicht verbunden.
Der Besteller verpflichtet sich, dem Pressefotografen ein
Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
Haftung, Kosten
Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden
Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen
Arbeitsaufwandes richten. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht
mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- und
Eigentumsrechte.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials
wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe
des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
Beabsichtigt der Besteller eine andere (werbliche) als die
vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor der Nutzung die Zustimmung der
abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die
Zustimmung nicht ein, hat er den Pressefotografen Harry Härtel von in diesem
Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Unterbleibt die Namensnennung des Pressefotografen Harry
Härtel nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der
Pressefotograf Harry Härtel Anspruch auf Schadensersatz in Form Eines
Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl.
Verwaltungskosten.
Der Besteller hat den Pressefotografen Harry Härtel von
aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes
resultierenden Ansprüchen freizustellen.
Hinweis
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder
keine tariflichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung sowie für die
Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweiligen Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM), bei Textbeiträgen die Empfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft Wort (MVJ) anzuwenden.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung
oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland bzw. das Recht der Europaeischen Union. Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Chemnitz (Bundesrepublik Deutschland)
© Härtelpress Chemnitz 2003
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